Saison 2022/23
Presseakkreditierungen
JOURNALISTEN / FOTOGRAFEN / TV- UND RADIOOPERATOREN
AKKREDITIERUNGSANTRÄGE
Im Einklang mit den Vorschriften der zuständigen Institutionen teilt der FC Südtirol mit, dass für sämtliche Serie B-Heimspiele der Saison 2022/23 jeweils eine Presseakkreditierung pro Medienunternehmen (muss ordnungsgemäß beim Gericht gemeldet sein) ausgestellt werden kann. Die Annahme eines Akkreditierungsantrags ist von der Verfügbarkeit der Plätze, welche den Journalisten vorbehalten werden, abhängig. Akkreditierungen können für Vertreter der lokalen Presse, der Gastpresse, Lizenzinhaber und Statistiker der Lega B ausgestellt werden.
ANFRAGEN JOURNALISTEN – FOTOGRAFEN – RADIO- UND TV-OPERATOREN
Die Akkreditierungsanträge müssen in schriftlicher Form (auf Briefpapier) vom Chefredakteur des Medienunternehmens ausgestellt werden. Presseakkreditierungen sind Pressevertretern in Besitz eines gültigen Journalistenausweises vorbehalten. Bei Personen, die zum Zeitpunkt des Antrags die Ausbildung zum Journalisten absolvieren, behält sich der FC Südtirol das Recht vor, die Anfrage auf Grundlage der verfügbaren Plätze auf der Pressetribüne zu bewerten. Jene Anträge müssen neben den persönlichen Daten auch die Ausbildungsnummer („numero di pratica“) beinhalten.
ANTRAGSFRIST
Der vollständig ausgefüllte Akkreditierungsantrag muss bis spätestens drei Arbeitstage vor dem jeweiligen Spiel bis 18.00 Uhr beim FC Südtirol (info@fc-suedtirol.com) eingegangen sein (Bsp. Für Samstagsspiele innerhalb Mittwoch um 18.00 Uhr).
Die Anfragen müssen dem Reglement der Lega Nazionale Professionisti Serie B entsprechen und folgende Informationen enthalten:
1. Der Antrag muss auf Briefpapier gestellt werden; Eintragsnummer im Register der Druckschriften muss angegeben werden;
2. Unterschrift des Chefredakteurs;
3. Name, Nachname, Geburtsdatum und -ort des Antragsstellers;
4. Kopie eines Personalausweises (Vorder- und Rückseite);
5. Kopie des Journalistenausweises;
6. Genehmigungsnummer der LNPB (für Medien, die besondere Rechte erworben haben);
7. Kontakt des Redaktionssekretariats (Telefonnummer und Mail-Adresse);
8. Für Fotografen: Ermächtigung seitens der LNPB;
9. Für Radio- und TV-Operatoren der Lizenzinhaber: persönliche Daten und Funktion (Angabe des genauen Ortes der auszuübenden Tätigkeit: z.B. Pressetribüne, Spielfeld, Presseraum, usw.);
10. Für Radio- und TV-Operatoren der Medien, die bei der LNPB besondere Rechte erworben haben: persönliche Daten und Funktion (Angabe des genauen Ortes der auszuübenden Tätigkeit: z.B. Pressetribüne, Spielfeld, Presseraum, usw.).
Der FC Südtirol weist darauf hin, dass der Zugang zum Stadion ausschließlich akkreditierten Medienvertretern im Dienst gestattet ist.
Innerhalb 48 Stunden vor Spielbeginn teilt der FC Südtirol mit, ob der Akkreditierungsantrag angenommen oder abgelehnt wurde.
JOURNALISTEN: ENTGEGENNAHME DES STADIONTICKETS & PRESSEAUSWEISES
Die Antragsteller werden schriftlich über die Annahmen bzw. Ablehnung des Akkreditierungsantrags informiert. Das Stadionticket samt Presseausweis (gewährt Zutritt zu den vorgesehenen Bereichen) kann ab eineinhalb Stunden vor Spielbeginn am Info Point nahe den Stadionkassen (entlang der Triest-Straße) entgegengenommen werden. Die Akkreditierungen sind personenbezogen, weshalb bei der Übergabe des Tickets/Presseausweises einen Personalausweis vorgewiesen werden muss.
FOTOGRAFEN: ENTGEGENNAHME DES STADIONTICKETS, FOTOGRAFENAUSWEISES & FOTOGRAFENWESTE
Die im Einklang mit den Vorschriften der Serie B akkreditierten Fotografen können das Stadionticket, den Fotografenausweis und die erforderliche Fotografenweste ab eineinhalb Stunden vor Spielbeginn am Info Point nahe den Stadionkassen (entlang der Triest-Straße) entgegennehmen. Der Zugang zum Spielfeld muss laut dem ausgearbeiteten Stadionplan erfolgen. Die Fotografen müssen sich in den vorgegebenen Bereichen aufhalten und sämtliche Vorschriften der FIGC bzw. Lega B einhalten.
PARKPLÄTZE
Aufgrund mangelnder Parkmöglichkeiten ist es ausschließlich den Lizenznehmern der Lega B gestattet, innerhalb des Stadionareals zu parken.
Die Vertreter der Gästepresse können den kostenlosen Parkplatz an der Kreuzung Rom-Brücke - Trientner Straße in Anspruch nehmen.
PRESSE- UND ARBEITSRAUM (NACH DEM SPIEL)
Der Zugang zum Presse- bzw. Arbeitsraum erfolgt über den vorgesehenen Eingang außerhalb der Zanvettor-Tribüne (wenige Meter vom Haupteingang entfernt). Die Pressekonferenz erfolgt im Einklang mit den geltenden Vorschriften (Form und Zeiten). Der Arbeitstraum (30 Plätze) ist mit Wi-Fi und Steckdosen ausgestattet und bietet den anwesenden Pressevertretern die Möglichkeit, die eigene Arbeit im Stadion zu vervollständigen.
VERBOTE
Den akkreditierten Pressevertretern ist es strengstens untersagt:
1. Videos, Fotos und Audios aufzunehmen und zu veröffentlichen bzw. weiterzuleiten;
2. Statistiken sowie jegliche Daten zum Spiel bzw. den Spielern zu veröffentlichen, mit Ausnahme der Publikation letzterer als geringfügiger Teil des eigenen redaktionellen Inhalts. Zur Klarstellung und ohne Einschränkung sei gesagt, dass es Journalisten strengstens untersagt ist, in irgendeiner Weise Statistiken und/oder Daten über das Spiel bzw. den Spielern für Wettaktivitäten oder Live-Ergebnisdiensten zur Verfügung zu stellen.
ANGESICHTS DER BEGRENZTEN ANZAHL AN VERFÜGBAREN PLÄTZEN
1. Unvollständige oder nach der angegebenen Frist eingereichte Akkreditierungsanträge werden nicht akzeptiert;
2. Anträge, welche die angegeben Voraussetzungen nicht erfüllen, werden ebenfalls nicht akzeptiert;
3. Der Club behält sich das Recht vor, die eingegangenen Anträge zu bewerten und über die Annahme zu entscheiden;
4. Die Annahme einer Akkreditierungsanfrage wird schriftlich (per Mail) mitgeteilt
5. Sollte auf die Anfrage keine Rückmeldung seitens des Clubs folgen, gilt der Antrag als abgelehnt;
6. Bei großer Nachfrage können Akkreditierungsanträge aufgrund der begrenzten Kapazität abgelehnt werden.
SERVICELEUTE RADIO UND TV
1. Das Medium muss nachweisen können, die Rechte des entsprechenden Lega B-Pakets erworben zu haben;
2. Akkreditierung eines einzigen Journalisten (laut den oben angegebenen Vorgaben);
3. Akkreditierung einer einzigen Serviceperson (Sitzplatz in der Pressetribüne wird nicht garantiert);
4. Absolutes Verbot von Kameras in der Pressetribüne.